Förderbereiche

1. Bildung und Erziehung

Die Förderung von Projekten im Rahmen der Bildung und Erziehung.

2. Die öffentliche Gesundheitspflege

Die Förderung von Projekten der ambulanten Suchtkrankenhilfe einschließlich ihrer Prävention.

3. Die Wohlfahrtspflege

Die Förderung von Projekten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

4. Wissenschaft und Forschung

Die Förderung von wissenschaftlichen Untersuchungen und von Fachtagungen in den genannten sozialen Arbeitsfeldern, um die Verknüpfung von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit der praktischen sozialen Arbeit zu unterstützen.

 

Antragstellung

Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht jedoch nicht.